Weichselstraße 52 in Berlin-Neukölln: Kauf durch Bezirk ist rechtskräftig

Berlin - Der Berliner Bezirk Neukölln hat erstmals seit zwei Jahren wieder erfolgreich das Vorkaufsrecht für ein Mietshaus ausgeübt.

"Bezahlbare Mieten" steht auf einem Brett in der Weichselstraße 52 in Berlin-Neukölln.
"Bezahlbare Mieten" steht auf einem Brett in der Weichselstraße 52 in Berlin-Neukölln.  © Denis Zielke/TAG24

Wie aus einer Pressemitteilung des Bezirksamts vom Mittwoch hervorgeht, legten weder Verkäufer noch Käufer rechtlichen Widerspruch ein.

Demnach ist der Kauf des Hauses in der Weichselstraße 52 rechtskräftig. Der Übernahme des Gebäudes mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land stehe nichts mehr im Weg, teilte der Bezirk weiter mit.

Auch in der Vergangenheit waren Käufer, die das Amt finden konnte, in der Regel kommunale Wohnungsgesellschaften. Ansonsten waren Genossenschaften möglich, die ebenfalls als gemeinnützig gelten.

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"Ich freue mich sehr, dass das Vorkaufsrecht für die Weichselstraße 52 nun in trockenen Tüchern ist und nicht rechtlich angegriffen wird", sagte Jochen Biedermann (44, Grüne) zur Ausübung des Vorkaufsrechts, das der Realität auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt Rechnung trage.

Nach Ansicht des Neuköllner Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung zeigt dies, dass der Bezirk die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts überzeugend umgesetzt habe.

Gleichzeitig verdeutliche das Verfahren, wie notwendig eine Reform des Vorkaufsrechts auf Bundesebene sei, betonte der Grünen-Politiker weiter.

Neukölln nutzt Vorkaufsrecht für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52

Das Gebäude in der Weichselstraße 52 in Berlin-Neukölln hat 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten.
Das Gebäude in der Weichselstraße 52 in Berlin-Neukölln hat 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten.  © Denis Zielke/TAG24

Es handelt sich um die erste Nutzung des Rechts zum Erhalt der Sozialstruktur in einem Milieuschutzgebet, seit das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 die bis dahin übliche Praxis gekippt und somit für unrechtmäßig erklärte.

Das Gericht war damals zu dem Entschluss gekommen, die Annahme, dass der andere Käufer Mieter mutmaßlich verdrängen könnte, sei keine ausreichende Grundlage für das Vorkaufsrecht.

Seit dem Urteil sank die Zahl der Anwendungsmöglichkeiten, um das Vorverkaufsrecht auszunutzen, nämlich auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand.

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Nach eigenen Angaben entwickelte das Bezirksamt Neukölln ein Konzept für das Vorverkaufsrecht bei sogenannten Problemimmobilien, das nun im Fall der Weichselstraße 52 angewendet wurde.

Titelfoto: Denis Zielke/TAG24

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