Oben-ohne-Aktivistin erhält fiese Drohungen: "Sie wünschen mir, dass ich vergewaltigt werde"

Berlin - Sie hat sich erfolgreich für das Oben-ohne-Baden in Berliner Schwimmhallen eingesetzt: Die Aktivistin Lotte Mies (33) wird dafür auch angefeindet, sie berichtete sogar von einer Morddrohung.

Lotte Mies (33) hat erfolgreich Beschwerde eingelegt, weil ihr im Dezember 2022 in der Schwimmhalle Kaulsdorf das Schwimmen nur mit Badehose untersagt worden war.
Lotte Mies (33) hat erfolgreich Beschwerde eingelegt, weil ihr im Dezember 2022 in der Schwimmhalle Kaulsdorf das Schwimmen nur mit Badehose untersagt worden war.  © Gerald Matzka/dpa

"Manche wünschen mir, dass ich vergewaltigt werde", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Dennoch plane sie, sich weiter für die Rechte von Frauen einzusetzen. "Wenn es wärmer wird, wollen wir Aktionen wie etwa Picknicks und Wanderausflüge oben ohne starten", sagte die 33-Jährige, die sich in der Initiative "Gleiche Brust für alle" engagiert.

Lotte Mies hatte im Dezember in einem Hallenbad in Berlin-Kaulsdorf versucht, nur mit Badehose bekleidet zu schwimmen. Das wurde ihr vom Personal verwehrt. Sie legte Beschwerde bei der Ombudsstelle einer Landesbehörde ein, die für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung zuständig ist.

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Inzwischen haben die Bäderbetriebe klargestellt, dass das Oben-ohne-Baden für Frauen nicht mehr zum Problem werden sollte. Grundsätzlich verboten war es ohnehin nicht. Die Badeordnung sei aber im Zweifel so ausgelegt worden, dass "handelsübliche Badebekleidung" bedeckte weibliche Brüste bedeute.

Unter anderem auf Facebook und Instagram bekam Mies verschiedene beleidigende und hämische Kommentare von Männern und Frauen.

Vorfall in Schwimmhalle kein Einzelfall: 38-Jährige wegen nackter Brüste von Wasserspielplatz verwiesen

Die 38-jährige Klägerin hatte als Entschädigung wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt, weil sie von dem Wasserspielplatz verwiesen worden war.
Die 38-jährige Klägerin hatte als Entschädigung wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt, weil sie von dem Wasserspielplatz verwiesen worden war.  © Joerg Carstensen/dpa

Doch neben negativen Reaktionen habe sie auch viel positive Resonanz bekommen. "Mir haben viele Frauen geschrieben, die sich freuen, dass ich mich dafür einsetze, weil sie selber nicht den Mut haben", sagte sie mit Blick auf das Oben-ohne-Baden.

"Das Problem der Sexualisierung des weiblichen Körpers wird nicht von heute auf morgen verschwinden. Das wäre ja utopisch", sagte Mies. "Es geht um das Signal, dass man sich nun hinter Betroffene stellt", so die Berlinerin, die eigenen Worten zufolge auch an einem Buch über feministische Themen schreibt. Es hätten bereits einige Verlage Interesse gezeigt.

Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Auf ihre Empfehlung ergänzte der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung.

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Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage. Laut Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Titelfoto: Gerald Matzka/dpa

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