Im Februar ist Bundestagswahl: Doch was, wenn man im Knast sitzt?

Von Marion van der Kraats

Berlin - Bei der Bundestagswahl in knapp einem Monat dürfen in Berlin knapp 1550 Gefangene ihre Stimme abgeben. Doch wie läuft eine Wahl hinter Gittern ab?

Auch Menschen, die in Berlin im Gefängnis sitzen, haben das Recht zu wählen. (Archivbild)
Auch Menschen, die in Berlin im Gefängnis sitzen, haben das Recht zu wählen. (Archivbild)  © Fabian Sommer/dpa

Damit sind weniger als die Hälfte der mehr als 3530 Inhaftierten wahlberechtigt, wie aus Angaben der Senatsjustizverwaltung hervorgeht.

Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel in Abstimmung mit dem Landeswahlamt per Briefwahl, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Straftäter, denen Lockerungen gewährt werden, können ihre Stimme demnach aber auch am 23. Februar selbst im Wahllokal abgeben. Dies kommt beispielsweise für ein Teil der rund 330 Menschen im offenen Vollzug infrage.

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Über ihr Wahlrecht und die Möglichkeit der Briefwahl werden die Häftlinge informiert, wie die Sprecherin erklärte. Es gebe es Beschäftigte, die speziell für die Wahl eingesetzt seien und auf Fragen der Insassen eingehen könnten.

Damit das Wahlgeheimnis gewahrt wird, stehen nach den Angaben - falls erforderlich - in bestimmten Zeiten extra Räume zu Verfügung. Für Gefangene, die allein untergebracht sind, ist das jedoch nicht nötig.

Welche Häftlinge in Berlin dürfen wählen?

Der Weg ins Wahllokal steht nur wenigen Häftlingen offen. (Symbolbild)
Der Weg ins Wahllokal steht nur wenigen Häftlingen offen. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa

Wahlberechtigt sind laut Gesetz Häftlinge mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Tag der Bundestagswahl volljährig sind. Im Gefängnis Tegel, das zu den größten in Deutschland zählt, können laut Senatsjustizverwaltung 400 Gefangene ihre Stimme abgeben.

In der Haftanstalt Moabit, wo hauptsächlich Untersuchungshäftlinge einsitzen, sind demnach 210 wahlberechtigt. Jeweils 203 Gefangene dürfen in den Justizvollzugsanstalten Heidering und Plötzensee wählen. Von den rund 170 inhaftierten Frauen sind 95 wahlberechtigt.

Dass einem Straftäter das Wahlrecht aberkannt wird, ist laut Gesetz nur in ganz bestimmten Fällen möglich.

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Dafür ist etwa eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Landesverrats und Offenbarung von Staatsgeheimnissen erforderlich oder wegen Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen sowie Abgeordnetenbestechung.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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