Berlin - Die Polizei richtet auch in diesem Jahr zu Silvester mehrere Böllerverbotszonen in Berlin ein.
Wie die Behörde am Samstag mitteilte, befinden sich die Verbotsbereiche für Pyrotechnik in Mitte am Alexanderplatz, auf dem Steinmetzkiez in Schöneberg sowie in Neukölln auf einem Teil der Sonnenallee nebst angrenzenden Nebenstraßen.
In diesen Bereichen ist das Mitführen und Zünden von Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 verboten. Lediglich Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen, die unter die Kategorie F1 fallen, dürfen hier zur Anwendung kommen.
Das Verbot tritt am 31. Dezember um 18 Uhr in den ausgewiesenen Sperrbereichen in Kraft und ist bis um 6 Uhr morgens am 1. Januar gültig.
Zusätzlich zu den Böllerverbotszonen richtet die Polizei auch eine Waffen- und Messerverbotszone ein. Diese schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und des Regierungsviertels ein.
Das Verbot gilt für alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes und jegliche Messer, also auch Küchen- und Gebrauchsmesser. Es gelten Ausnahmen, beispielsweise aus gewerblichen Gründen. Das Waffen- und Messerverbot gilt an Silvester bereits ab 14 Uhr und endet ebenfalls am Neujahrsmorgen um 6 Uhr.