Geplante Flüchtlingshäuser mitten im Park: Gericht erklärt Baugenehmigung für zulässig

Berlin - Im Streit um eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Pankow hat das Verwaltungsgericht Berlin die Baugenehmigung für zulässig erklärt.

Weil die GESOBAU in dem neuen grünen Innenhof Flüchtlingsunterkünfte für bis zu 420 Menschen bauen will, gab es zuletzt eine Blockade von Angehörigen der Initiative "Grüner Kiez Pankow".
Weil die GESOBAU in dem neuen grünen Innenhof Flüchtlingsunterkünfte für bis zu 420 Menschen bauen will, gab es zuletzt eine Blockade von Angehörigen der Initiative "Grüner Kiez Pankow".  © Jörg Carstensen/dpa

Das Bauvorhaben verstoße nicht gegen Nachbarrechte, entschied die zuständige 13. Kammer im Eilverfahren. Zuvor haben sich die Richterinnen und Richter vor Ort einen Eindruck von der Situation verschafft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In dem Wohngebiet sollen zwei Unterkünfte mit 99 Wohnungen für 422 Geflüchtete entstehen. Dagegen haben sich nach Gerichtsangaben zwei benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaften gewehrt.

Nach Gerichtsangaben empfinden sie das Projekt im Schlossparkkiez als rücksichtslos und haben eine erdrückende Wirkung sowie eine "Gefängnishofsituation" geltend gemacht. Dafür habe das Gericht keine Anhaltspunkte gesehen angesichts der konkreten Lage und Höhe der beiden Gebäude der Flüchtlingsunterkunft.

Diese seien deutlich niedriger als die Wohngebäude der Antragsteller. Auch das Argument, es drohten unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen, war nicht erfolgreich. Ebenso wenig eine geltend gemachte Wertminderung der Immobilie.

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Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Dies gilt auch für zwei weitere Entscheidungen, die das Verwaltungsgericht in den vergangenen Wochen zu dem Projekt in Eilverfahren getroffen hat.

Gericht kippte Baumfällverbot in Pankow

In den Fällen ging es jeweils darum, dass das Bezirksamt Pankow der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU verboten hatte, Bäume und Sträucher im Innenhof der Wohnsiedlung für den Bau der Flüchtlingsunterkunft zu roden.

Dies war laut Gericht rechtswidrig.

Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa

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