Enteignungs-Initiative kündigt zweiten Volksentscheid in Berlin an

Berlin - Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hat einen zweiten Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen angekündigt.

Bei der Pressekonferenz vor dem Roten Rathaus haben sich Aktivisten der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" als Geister verkleidet.
Bei der Pressekonferenz vor dem Roten Rathaus haben sich Aktivisten der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" als Geister verkleidet.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Diesmal sollen die Berliner gleich über ein Vergesellschaftungsgesetz abstimmen, wie Vertreter der Initiative am Dienstag bei einer "öffentlichen Pressekonferenz" vor dem Roten Rathaus bekannt gaben.

Damit soll verhindert werden, dass der Senat die Umsetzung des Anliegens verzögert, wie die Initiative der Landespolitik bisher immer wieder vorgeworfen hat.

Seit dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 habe sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch deutlich verschlimmert. Für viele seien die Mieten kaum noch bezahlbar. Die Vermieter pressten die Mieter aus wie nie zuvor, argumentierte die Initiative.

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Sie will nun die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes angehen. Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten will sie eine Crowdfunding-Kampagne starten.

Bei dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.

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Bereits der Auftakt der damaligen Koalitionsgespräche für eine rot-rot-grüne Regierung im Oktober 2021 war von Protesten der Initiative begleitet.
Bereits der Auftakt der damaligen Koalitionsgespräche für eine rot-rot-grüne Regierung im Oktober 2021 war von Protesten der Initiative begleitet.  © Monika Skolimowska/dpa

Der damalige rot-grün-rote Senat hatte daraufhin eine Kommission aus Experten eingesetzt.In ihrem Ende Juni vorgestellten Abschlussbericht kam sie zu der Einschätzung, die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen sei möglich.

Der schwarz-rote Senat hat allerdings angekündigt, zunächst nur ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auszuarbeiten, das nicht automatisch zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen führt.

Es soll außerdem erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten und davor vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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