Cannabis in Berlin und Deutschland legal: Kiffen jetzt auch beim Bundespräsidenten erlaubt?

Berlin - Cannabis ist seit knapp einem Monat in Deutschland mit Einschränkungen legal, aber darf man nun in Gaststätten, Biergärten und bei öffentlichen Festen tatsächlich auch zum Joint greifen?

Einmal im Jahr laden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (68) und seine Frau Elke Büdenbender (62) die Bevölkerung zum Bürgerfest auf Schloss Bellevue ein - ob kiffen dann erlaubt sein wird, steht noch nicht fest. (Archivfoto)
Einmal im Jahr laden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (68) und seine Frau Elke Büdenbender (62) die Bevölkerung zum Bürgerfest auf Schloss Bellevue ein - ob kiffen dann erlaubt sein wird, steht noch nicht fest. (Archivfoto)  © Wolfgang Kumm/dpa

Das ist in Berlin oft noch unklar. Im Haus von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (68) wird beispielsweise noch überlegt, was die neuen Regeln für das Schloss Bellevue und etwa für das Bürgerfest im Sommer bedeuten.

Derzeit werde noch geprüft, welche Schlussfolgerungen aus dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Geschäftsbereich des Bundespräsidialamtes gezogen würden, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

In Berliner Parks oder vor den Spätis ist der Geruch von Joints keine Seltenheit. Und wie sieht es in den Biergärten aus? Im Zenner im Treptower Park dürfen Gäste Cannabis konsumieren.

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"Wir verlassen uns weiterhin auf die gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit unserer Gäste", sagte Geschäftsführer Tony Ettelt-Brundiers. Er stellt Cannabis-Konsum mit Zigarettenrauchen gleich, das im Zenner auch erlaubt ist.

Das Parkcafé in Charlottenburg-Wilmersdorf hingegen verbietet in seinem Biergarten das Kiffen. "Wir sind ein familienfreundliches Restaurant", sagte Geschäftsführerin Eliza Hain.

Nicht die feine englische Art: Botschaft verbietet Cannabis-Konsum auf Gelände

Auf dem Gelände der britischen Botschaft in Berlin bleibt das Kiffen, genau wie das Rauchen, weiterhin verboten.
Auf dem Gelände der britischen Botschaft in Berlin bleibt das Kiffen, genau wie das Rauchen, weiterhin verboten.  © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Daher sei dem Restaurant wichtig, dass man nicht in der Nähe von Kindern Cannabis rauche - was ohnehin nicht erlaubt ist. Da das Parkcafé auf seinem Gelände einen Spielplatz beherberge, könnte man nicht verhindern, dass Kinder mit dem Cannabis-Rauch in Kontakt kämen, so Hain.

Auch im Zollpackhof in der Nähe des Bundeskanzleramts darf nach Angaben einer Sprecherin kein Cannabis konsumiert werden, da es auch auf seinem Gelände einen Spielplatz gibt.

Ebenfalls tabu ist der Joint bei Veranstaltungen der britischen Botschaft. Die Botschaft setzt Cannabis-Konsum mit Zigarettenrauchen gleich - und das ist in der diplomatischen Vertretung ohnehin nicht gestattet. Der Garten der Residenz wird für Sommerveranstaltungen wie früher die Geburtstagsparty zu Ehren der Queen genutzt.

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Der Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April in ganz Deutschland legal. Dabei gibt es aber Einschränkungen: In Fußgängerzonen darf nicht zwischen 7 und 20 Uhr Cannabis konsumiert werden, ebenfalls verboten ist der öffentliche Konsum in Sichtweite der Eingänge von Schulen oder Kindergärten.

Als Sichtweite definiert das Gesetz eine Entfernung von 100 Metern. Außerdem darf die Droge nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen konsumiert werden.

Viele Lokal-Betreiber in Berlin noch unentschlossen über Umgang mit Cannabis

Ob in den vielen Berliner Biergärten der Konsum on Cannabis erlaubt sein wird, hängt von den jeweiligen Betreibern ab und die sind teilweise noch unentschlossen, wie sie mit der Legalisierung der Droge verfahren wollen.
Ob in den vielen Berliner Biergärten der Konsum on Cannabis erlaubt sein wird, hängt von den jeweiligen Betreibern ab und die sind teilweise noch unentschlossen, wie sie mit der Legalisierung der Droge verfahren wollen.  © Jörg Carstensen/dpa

Daher will Bayern landesweit den Konsum von Cannabis in bayerischen Biergärten und auf Volksfesten wie dem Oktoberfest verbieten - da man nicht verhindern könne, dass sich dort auch Minderjährige aufhielten.

Viele Betreiber in Berlin halten sich mit Äußerungen zu ihren Regeln noch zurück, die meisten angefragten Biergärten reagierten nicht auf eine Anfrage. Einige Lokale teilten mit, sie hätten noch keine Regeln festgelegt.

Einer der Betreiber des Schleusenkrugs in der Nähe des Zoos sagte der dpa, er habe sich noch keine Meinung zum Thema Cannabis gebildet.

Nicht nur bei Veranstaltern und Biergartenbetreibern ist der Konsum von Cannabis umstritten, auch bei den Bürgern selbst, wie eine YouGov-Umfrage in der vergangenen Woche ermittelte.

48 Prozent der Befragten finden, Cannabis solle in der Gastronomie "gar nicht erlaubt sein". Lediglich 17 Prozent der Befragten sind einverstanden mit dem Konsum in Straßencafés und Biergärten und weitere 14 Prozent meinen, Cannabis solle nur in bestimmten Lokalen erlaubt sein.

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa

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