Von Marion van der Kraats, Anna Ringle
Berlin - Rund zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des RBB-Skandals trafen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger (63) und der ARD-Sender vor Gericht aufeinander.
Erstmals lotete das Landgericht Berlin öffentlich im Beisein von zahlreichen Anwälten und vor vollen Zuschauerrängen die Positionen aus. Ausgang offen. Schlesinger kam auf Anweisung des Gerichts persönlich und saß ihrem ehemaligen Arbeitgeber gegenüber.
Die 63-jährige Ex-Senderchefin hatte zuerst geklagt und verlangt nach Gerichtsangaben rund 18.300 Euro Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses.
Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. Der öffentlich-rechtliche Sender reagierte mit einer sogenannten Widerklage.
Nach jüngsten Angaben des Gerichts beläuft sich die RBB-Forderung auf rund 1,78 Millionen Euro. Zudem möchte der Sender die gerichtliche Feststellung, dass Schlesinger Pflichten verletzt hat im Kontext eines seinerzeit geplanten Neubaus für die Redaktionen. Für Schäden, die dem Sender dadurch entstanden sind oder noch entstehen, soll nach Willen des RBB die Ex-Intendantin aufkommen.
Der Eindruck, den man nach allerersten Ausführungen des Richters gewinnen konnte: Die Karten für Schlesinger könnten nicht schlecht stehen. "Die Tendenz ist so, dass das Prozess-Risiko aufseiten der Beklagten ist", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort und meinte damit den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Berlin: Berufungstermin steht fest
Im Sommer 2022 stürzte der RBB in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung an der Spitze. Schlesinger trat als ARD-Vorsitzende zurück und wurde als RBB-Intendantin fristlos entlassen. Sie hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Auch vier anderen Führungskräften kündigte der Sender. Sie wehrten sich ebenfalls vor Gericht dagegen und erzielten teils Erfolge. So legte der RBB den arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter bei, wie im Dezember bekannt wurde.
Ende Januar ist beim Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung geplant im Fall der ehemaligen Leiterin der RBB-Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr. Am 20. Februar steht dann nach bisheriger Planung in zweiter Instanz das Verfahren des fristlos entlassenen Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein an.
Unabhängig von diesen Verfahren ermittelt schon länger die Berliner Generalstaatsanwaltschaft rund um den RBB-Skandal, darunter auch gegen die Ex-Intendantin.
Die strafrechtliche Auswertung dauert nach Angaben eines Behördensprechers an. "Wann ein Ermittlungsabschluss erfolgen und wie dieser aussehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar", sagte der Sprecher.
Erstmeldung: 9.32 Uhr, aktualisiert: 14 Uhr