100 Jahre Nofretete: Wem gehört die altägyptische Königin?

Berlin - Von Berlin aus verbreitet sich seit 100 Jahren der weltweit wirksame Reiz der altägyptischen Büste - und weckt bis heute Begehrlichkeiten. Doch wem gehört die Nofretete?

Die Büste der Königin Nofretete (um 1340 v. Chr.) steht im Neuen Museum in Berlin.
Die Büste der Königin Nofretete (um 1340 v. Chr.) steht im Neuen Museum in Berlin.  © Christophe Gateau/dpa

Aus Sicht des Berliner Historikers Sebastian Conrad sollte die Verantwortung für die weltbekannte Büste der Nofretete künftig bei einer internationalen Organisation liegen.

Vor 100 Jahren, am 1. April 1924, wurde die Figur der altägyptischen Königin in Berlin erstmals öffentlich präsentiert.

Zwölf Jahre zuvor war die Büste bei Grabungen im ägyptischen Tell el-Amarna entdeckt und per Fundteilung dem deutschen Grabungsteam zuerkannt worden.

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Seitdem gibt es immer wieder Diskussionen um eine Restitution des Touristenmagneten.

"Die ägyptischen Ansprüche sind nicht weniger plausibel als die deutschen", sagte Conrad, dessen Buch "Die Königin. Nofretetes globale Karriere" an diesem Donnerstag erscheint, der dpa in Berlin.

"Der deutsche Anspruch auf diese Büste ist zumindest sehr zweifelhaft", so Conrad. Heute würde niemand mehr eine Regelung wie 1912 akzeptieren.

Vor 100 Jahren, am 1. April 1924, wurde die Figur der altägyptischen Königin in Berlin erstmals öffentlich präsentiert.
Vor 100 Jahren, am 1. April 1924, wurde die Figur der altägyptischen Königin in Berlin erstmals öffentlich präsentiert.  © Christophe Gateau/dpa

Historiker: Gesetze sind sittenwidrig

Auch Ägypten erhebt Ansprüche auf die Figur.
Auch Ägypten erhebt Ansprüche auf die Figur.  © Christophe Gateau/dpa

"Diese Gesetze sind eigentlich das, was Juristen sittenwidrig nennen", sagte Conrad. Schon zu dieser Zeit hätte niemand Funde etwa in Italien oder Griechenland mitnehmen können.

Als zehn Jahre später im Tal der Könige das Grab des altägyptischen Königs Tutanchamun entdeckt wurde, war die Ausfuhr der Funde auch in Ägypten verboten.

Für Conrad wäre es "wahrscheinlich die beste Lösung, das Konzept von Weltkulturerbe wörtlich zu nehmen und eine internationale Organisation mit dem Besitz zu beauftragen und dann auch unterschiedliche Ausstellungsorte auf die Art und Weise zu ermöglichen".

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Denkbar sei etwa die UN-Kulturorganisation Unesco oder auch eine andere Institution.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa (Bildmontage)

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