In diesen Behörden arbeiten immer noch weniger Frauen als Männer: Gesetz gefloppt?
Berlin - Der Senat hat am Dienstag einen Bericht vorgelegt, der zeigt, wie hoch der Anteil an Frauen ist, die im Dienst des Landes Berlin stehen. Ob das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) seine Wirkung erzielt hat?

Laut Senatorin Cansel Kiziltepe (49, SPD) beschreibt der 16. LGG-Bericht zum Stichtag 30. Juni 2022 drei Erfolge:
Demnach bestehe Geschlechtergleichheit bei den Leitungspositionen in den obersten Landesbehörden (53 Prozent), den Bezirksverwaltungen (51 Prozent) und auch den Stiftungen öffentlichen Rechts (50 Prozent). Bei den Mitgliedern in den Aufsichtsräten der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin liegt der Frauenanteil bei 52 Prozent.
"Der Bericht verdeutlicht, dass wir in vielen Bereichen Fortschritte gemacht haben, wenn es darum geht, die Präsenz von Frauen im Berliner Landesdienst zu erhöhen. Das heißt: Das Landesgleichstellungsgesetz wirkt", so Kiziltepe.
Doch der Bericht zeigt auch auf, wo die Gleichstellungspolitik verstärkt werden müsse. Denn in den technischen und IT-Berufen sowie auch in den höchsten Führungspositionen gebe es noch immer zu wenige Frauen.
Auch die nachgeordneten Behörden wie zum Beispiel die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr werden nach wie vor stark von männlichen Beschäftigten dominiert.
LGG-Bericht ist online einsehbar

Daher wurde Beatrice Wrenger, die erste Wachleiterin der Berliner Feuerwehr, in diesem Jahr mit dem Berliner Frauenpreis ausgezeichnet.
"Sie ist ein starkes Vorbild für viele Frauen, die Führungspositionen in einem männlich dominierten Berufsfeld anstreben", so die Senatorin anerkennend.
Auch Teilzeitbeschäftigung ist nach wie vor ein überwiegend weibliches Thema. Zudem weisen Berliner Schulen eine ausgeprägte Mehrheit an dort tätigen Frauen auf.
Das LGG hat es sich zum Ziel gesetzt, die Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen. Mithilfe des 16. LGG-Berichts können die Auswirkungen des LGG gemessen werden. Somit stelle der Bericht die zentrale Grundlage dar, um die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Berlin weiterzuentwickeln.
Auf der Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist der Bericht einsehbar.
Titelfoto: Britta Pedersen/dpa