Vater scheitert mit Antrag gegen das Gendern in Schulen

Berlin - An Berliner Schulen darf weiter gegendert werden. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag eines Vaters gegen die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache im Unterricht zurück.

Die geschlechtergerechte Sprache versucht, alle Geschlechtsidentitäten zu berücksichtigen.
Die geschlechtergerechte Sprache versucht, alle Geschlechtsidentitäten zu berücksichtigen.  © Marijan Murat/dpa

In seinem Antrag hatte sich der Vater darüber hinaus auch gegen die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die "Critical Race Theory" an den Gymnasien seiner beiden Kinder ausgesprochen.

Mit seinem Vorstoß hatte der Mann keinen Erfolg: "Die 3. Kammer konnte vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule nicht erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht (...) verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste", hieß es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Demnach hatten es die jeweiligen Schulleitungen den Lehrkräften selbst überlassen, ob sie in ihrem Unterricht genderneutrale Sprache verwenden oder nicht - vorausgesetzt, dass die deutschen Grammatik-Regeln eingehalten werden. Der Einsatz von genderneutraler Sprache auf Arbeitsblättern und anderen Unterrichtsmaterialien liege im Gestaltungsspielraum der Lehrerinnen und Lehrer.

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Eine geschlechtergerechte Kommunikation ist laut Verwaltungsgericht ausreichend verständlich, selbst wenn Sonderzeichen verwendet werden. Das liege auch an der breiten öffentlichen Diskussion über das Thema.

Gericht: Gendern verstößt nicht gegen Gebot politischer Neutralität

Gegen das Gebot der politischen Neutralität verstößt die Verwendung laut Kammer nicht, da mit dieser keine politische Meinungsäußerung einhergehe. Zudem habe der Vater "keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen". Auch dürfte der Spracherwerb bei Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein.

Den Vorwurf der "Indoktrination" der Schüler wies das Gericht zurück. "In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule (...) offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein", hieß es.

Auch in Städten wie Hamburg hatten sich zuletzt Initiativen gegen das Gendern in der Schule formiert.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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