Ex-Sozialsenatorin Breitenbach erneut im Visier der Berliner Staatsanwaltschaft

Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die frühere Sozialsenatorin Elke Breitenbach (61, Linke) eingeleitet.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue erneut gegen die ehemalige Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach (61, Linke).
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue erneut gegen die ehemalige Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach (61, Linke).  © Annette Riedl/dpa

Es bestehe der Anfangsverdacht der Untreue wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, sagte Behördensprecher Martin Steltner am Dienstag. Zuvor hatte der RBB berichtet.

"Dabei geht es vor allem um Vorabzahlungen an Personen aus der Republik Moldau", erklärte Steltner. Breitenbach ließ mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen über einen Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus erklären, dass sie sich nicht äußern werde.

Breitenbach hatte nach der Abgeordnetenhauswahl im vergangenen Jahr als Senatorin aufgehört. Seitdem ist sie als Abgeordnete für die Linke im Abgeordnetenhaus.

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Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Sprechers das Präsidium über die aktuellen Ermittlungen gegen Breitenbach informiert.

Bereits seit März 2021 läuft bei der Behörde gegen die Ex-Senatorin ein Verfahren wegen Untreue.

Verdacht der Untreue: Asylbewerberleistungen zu Unrecht drei Monate im Voraus gezahlt?

Im Juni und Juli 2021 sollen im Ankunftszentrum in Berlin-Wittenau unter anderem Moldauer gleich für drei Monate Geld bekommen haben, die gar keinen Anspruch auf Asyl hatten.
Im Juni und Juli 2021 sollen im Ankunftszentrum in Berlin-Wittenau unter anderem Moldauer gleich für drei Monate Geld bekommen haben, die gar keinen Anspruch auf Asyl hatten.  © Annette Riedl/dpa

Bei den Vorwürfen geht es um Zahlungen der Sozialverwaltung an das Flüchtlingsprojekt "Berlin hilft". Das Fördergeld soll gegen den Protest der eigenen Fachabteilung zu Unrecht bewilligt worden sein.

Im aktuellen Fall geht es nach dem RBB-Bericht um Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. So hätten etwa Moldauer Geld bekommen, obwohl diese offensichtlich keinen Anspruch auf Asyl hatten.

Grundlage soll eine Dienstanweisung der Senatsverwaltung für Soziales gewesen sein. Die Leistungen wurden nach dem Bericht jeweils drei Monate im Voraus gezahlt. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei die Zahlung der Leistungen jedoch auf einen Monat begrenzt.

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Laut RBB begründeten das Berliner Landesamt für Flüchtlinge und Breitenbach die dreimonatige Vorauszahlung mit dem coronabedingten Lockdown und dem Schutz der Mitarbeitenden vor der Pandemie.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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