Pro-Palästina-Demos in Berlin: Rund 200 Provokateure stacheln Menge regelmäßig auf

Von Marion van der Kraats und Andreas Rabenstein

Berlin - Im Kontext mit dem Gaza-Krieg sind der Berliner Polizei inzwischen rund 100 bis 200 Menschen bekannt, die das Geschehen bei Demonstrationen bestimmen.

Seit Beginn des Gaza-Krieges sind pro-palästinensische Demonstrationen in Berlin an der Tagesordnung.
Seit Beginn des Gaza-Krieges sind pro-palästinensische Demonstrationen in Berlin an der Tagesordnung.  © Christophe Gateau/dpa

"Diese Personen haben wir durchaus stark im Blick. Es geht um Menschen, die konkret agitieren und aufstacheln", sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel der Deutschen Presse-Agentur.

Es handele sich beim sogenannten harten Kern der Protestszene um eine "sehr heterogene Szene".

"Das sind Menschen, die pro-palästinensisch sozialisiert sind, aber auch Menschen aus dem linksextremistischen Spektrum oder Jugendliche, die die Auseinandersetzung mit der Polizei suchen", erklärte die Polizeipräsidentin.

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"Im Vorfeld von Versammlungen werden regelmäßig Kooperationsgespräche mit den Versammlungsleitenden geführt. Bei pro-palästinensischen Versammlungen werden dabei aktuell häufig Wegstreckenänderungen besprochen", schilderte sie.

Einzelne Orte kommen nach Polizeiangaben aus Gründen der Gefahrenabwehr gar nicht mehr in Betracht, wie zum Beispiel das Brandenburger Tor.

"Im Moment ist das aber auch am Hermannplatz so, da es dort und in der Nähe nach Versammlungen regelmäßig zu Ausschreitungen kam. Dort lassen wir daher pro-palästinensische Versammlungen aktuell nicht zu", so Slowik Meisel.

Mehr als 4000 Verfahren bei Staatsanwaltschaft

Einzelne Teilnehmer stacheln die Menge laut Polizei immer wieder bewusst auf.
Einzelne Teilnehmer stacheln die Menge laut Polizei immer wieder bewusst auf.  © Monika Skolimowska/dpa

Die Polizei erlässt regelmäßig Beschränkungen. Verboten ist immer das Verbrennen von Fahnen oder Aufrufe zu Gewalt und die Verherrlichung von Gewalt, Antisemitismus, Hetze gegen Israel.

Auch die Propaganda für terroristische Organisationen wie zum Beispiel die Hamas oder auch Samidoun sowie das Verwenden von Kennzeichen dieser Organisationen ist untersagt.

"Um eine Versammlung von vornherein zu untersagen, müssen nach unserem Versammlungsrecht hohe Hürden genommen werden", erklärte Slowik Meisel.

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So müsse im Vorfeld erkennbar sein, dass Gewalt deren prägender Charakter sei und "das Gesamtgeschehen insgesamt von bedrohlichen, gefährlichen Verhaltensweisen oder Straftaten der Teilnehmenden dominiert sein wird".

Seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gibt es regelmäßig Demonstrationen in Berlin und es werden vermehrt Straftaten im Kontext mit dem Gaza-Krieg registriert.

Die Staatsanwaltschaft hat bislang rund 4200 Verfahren erfasst, knapp 1560 davon bei Demonstrationen.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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