#MeToo an der Humboldt-Uni? Dozent darf Studentinnen nicht mehr alleine sprechen
Berlin - Wegen Vorwürfen der sexualisierten Gewalt und des Machtmissbrauchs darf ein Berliner Hochschuldozent keine Einzelsprechstunden mit Studentinnen mehr führen.

Demnach seien Gespräche nur noch online und im Beisein der Frauenbeauftragten der betroffenen Fakultät zu führen. Die Regelung gelte auch für Gespräche mit studentischen Beschäftigten, wie die Humboldt-Universität am Dienstag auf dpa-Anfrage mitteilte.
In einem offenen Brief hatten Unbekannte dem Dozenten Mitte Juli sexualisierte Gewalt vorgeworfen. In dem auf der linken Plattform "Indymedia" veröffentlichten Schreiben heißt es, der Beschuldigte missbrauche "seine Machtposition als Dozent und Vorgesetzter seit mehr als 20 Jahren".
Den Anschuldigen zufolge geht es um Fälle körperlicher sowie sexualisierter Gewalt. Außerdem habe sich der Mann in Vorlesungen "transfeindlich und rassistisch" geäußert.
Der Dozent äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Der Universitätsleitung sind die Vorwürfe nach Angaben der Pressestelle bekannt. Es seien konkrete Vorwürfe bei den verantwortlichen Stellen angezeigt worden.
Allerdings hieß es: "Übergriffe wegen körperlich sexualisierter Gewalt sind der Universitätsleitung nicht bekannt, ebenso wenig polizeiliche Ermittlungen."
Humboldt-Universität: Vorwürfe gegen Berliner Hochschul-Dozenten erhoben

Nach Bekanntwerden der zuletzt in diesem Jahr erhobenen Vorwürfe sind laut Universität alle Möglichkeiten für eine umfassende Aufklärung und den Schutz von Betroffenen ergriffen worden.
"Die jetzt vorgebrachten Vorwürfe prüfen wir weiterhin intensiv und werden alle rechtlich möglichen Schritte einleiten, um erneute Übergriffe zu verhindern", hieß es. Die Universität verurteile Machtmissbrauch und sexualisierte Übergriffe.
Die Studienvertretung der Universität hatte am Montag mitgeteilt, seit April in Form einer Arbeitsgemeinschaft an der Aufarbeitung der Vorwürfe beteiligt zu sein. Das neu eingeführte Sechs-Augen-Prinzip wird ihrer Einschätzung nach "weder ausreichend" noch "ausnahmslos" eingehalten.
Die zuständigen Stellen müssten sich deutlicher auf die Seite von Betroffenen stellen.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa