"Hitler besser als Netanjahu": Arafat Abou-Chaker droht Anklage wegen Volksverhetzung
Berlin - Das war abzusehen: Ende Oktober hat Arafat Abou-Chaker (47) bei TikTok gegen Israel und insbesondere gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu (74) gehetzt, was nun Folgen für den Berliner Clan-Boss haben könnte.

Gegen ihn wird nämlich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ermittelt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" mitteilte.
Abou-Chaker hatte in einem Livestream mit dem Salafisten-Prediger Pierre Vogel (45) unverblümt erklärt: "Für mich ist sogar Adolf Hitler besser als Netanjahu", denn Hitler habe die Juden wenigstens sofort getötet, während Netanjahu die Palästinenser länger leiden lasse.
Daraufhin hatte sich der Zentralrat der Juden in Deutschland bei X, vormals Twitter, zu Wort gemeldet und die Berliner Polizei mit einem Mitschnitt des Streams auf den Tatbestand der Volksverhetzung aufmerksam gemacht.
Die Sicherheitsbehörde hatte das Video anschließend an den dafür zuständigen Staatsschutz weitergeleitet, der den Fall prüfte, bevor die Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen übernahm.
Bei einer Verurteilung drohen Arafat Abou-Chaker bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe

Bei einer Anklage drohen Abou-Chaker bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe, denn laut §130 StGB macht sich jeder, der die Verbrechen der Nationalsozialisten öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost, der Volksverhetzung schuldig.
Es war nicht das erste Mal, dass der Clan-Chef mit pro-palästinensischen Parolen und Israel-Hass auffällig geworden ist.
Bereits einige Tage vor dem TikTok-Livestream teilte er in seiner Story bei Instagram, eine Israel-Karte auf der offensichtlich die Einschläge von Hamas-Raketen markiert waren und zu denen ein User schrieb, dass er es liebe, so etwas zu sehen.
Gut möglich, dass sich Abou-Chaker bald für seine Aussagen vor Gericht verantworten muss. Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass der 47-Jährige einen Gerichtssaal von innen sieht, denn allein die Trennung von Bushido (45) und seinem Ex-Manager beschäftigt die Justiz bereits seit rund dreieinhalb Jahren.
Titelfoto: Annette Riedl/dpa