Diskriminierung bei der Polizei? Mehr als 200 Beschwerden, doch nur wenige berechtigt

Von Andreas Rabenstein

Berlin - Fünf Jahre nach Schaffung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sind bislang zum Thema Polizei nur 227 entsprechende Beschwerden eingegangen.

Bei der Berliner Polizei wurden in den vergangenen Jahren nur wenige Fälle von Diskriminierung gezählt. (Archivbild)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Davon seien 17 als berechtigt eingestuft worden, sagte Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (52, SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Die anderen 200 Diskriminierungsvorwürfe gegen die Polizei seien unberechtigt oder nicht zu klären.

Hochgrebe sagte, diese niedrigen Zahlen angesichts vieler tausend Einsätze würden zeigen, dass die Polizei "grundsätzlich diskriminierungsfrei" agieren würde.

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Vorwürfe von struktureller Diskriminierung seien nicht zu erkennen. Das viel diskutierte und auch kritisierte Gesetz bezeichnete er trotzdem als sinnvoll.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel (59) sagte, nur drei Prozent der Beschwerden, die bei der Polizei eingehen würden, bezögen sich auf das Antidiskriminierungsgesetz, das seit 2020 gilt.

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Die meiste Kritik ginge direkt bei der Beschwerdestelle der Polizei oder auch beim Bürger- und Polizeibeauftragten ein, erklärte Slowik.

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