Folter-Tod der "Schwer verliebt"-Sarah H. (†32): Ihr Peiniger ist wieder auf freiem Fuß
Neubrandenburg - Sie suchte die Liebe und fand den Tod! Nach dem grausamen Foltertod der einstigen "Schwer verliebt"-Kandidatin Sarah H. ist ihr damaliger Freund und Angeklagter Axel. G. wieder auf freiem Fuß.
Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte, hat das Landgericht Neubrandenburg den Haftbefehl gegen den 53-Jährigen aufgehoben.
Begründung: Wegen der langen Dauer der U-Haft bestehe keine Fluchtgefahr mehr, heißt es in der Entscheidung. Der Angeklagte erschien am Donnerstag mit einem seiner Anwälte zum dritten Verhandlungstag in dem Prozess, der ohne Öffentlichkeit geführt wird. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
Es war wohl einer der schockierendsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre: Axel G. – laut eigener Beschreibung auf Facebook bekennender Reichsbürger – soll im Frühsommer 2016 die ehemalige "Schwer verliebt"-Kandidatin nackt an ein Bett gefesselt, zu Tode gepeitscht und ihre verwesende Leiche dann wochenlang in seinem Haus in Alt-Rehse versteckt haben.
Nur durch Zufall, zwei Monate später, kam das Schicksal von Sarah H. am 9. August 2016 ans Licht, weil Axel G. wieder einmal randaliert hatte und so mit Gesetzeshütern in Konflikt geriet.
Im Badezimmer fanden die Beamten eine stark verweste, in Decken und Folien eingehüllte Leiche auf einer Sackkarre gebunden. Ein DNS-Test ergab später, dass es sich um Sarah H. handelt (TAG24 berichtete).
Zuvor hatte sich das Paar über das Internet kennengelernt. Daraufhin packte die 32-Jährige in ihrem Zimmer im Elternhaus in Fischbach (Rheinland-Pfalz) ihre 170 Barbie-Puppen in Kisten und zog zu ihrem vermeintlichen Traumprinzen an die Mecklenburger Seenplatte – eine verheerende Entscheidung.
Kummer und seelische Verletzungen war die "romantische Regalservicekraft", wie sie 2011 in der Sat.1-Kuppelshow "Schwer verliebt" beschrieben wurde, seit Kindestagen gewöhnt, Mobbing war an der Tagesordnung, doch den Glauben an die Liebe gab sie nie auf. Mit dem Umzug zu Axel G. sollte alles anders werden – die Hoffnung auf ein besseres Leben bezahlte sie mit dem Tod.
Bereits im ersten Prozess 2017 wurde der Informatikfachmann zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt (TAG24 berichtete). Da die Verteidigung dagegen Revision einlegte, startete ein zweiter Prozessanlauf. Doch auch dieser scheiterte.
Nun folgte der dritte Anlauf. Es ist weiter zu prüfen, ob der gebürtige Stuttgarter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.