Berliner wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern weggesperrt
Berlin - Über mehrere Jahre hinweg hat ein Berliner vier Kinder schwer sexuell missbraucht. Nun muss er für zehn Jahre ins Gefängnis und danach in Sicherungsverwahrung.

Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. Januar ((509 KLs) 288 Js 264/22 (16/22)) ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Freitag mitteilte.
Demnach wurde der Mann unter anderem wegen 128 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu der Gesamtfreiheitsstrafe mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.
Dagegen hat der Berliner Revision eingelegt, die jedoch mit Beschluss vom 15. August (5 StR 288/23) vom BGH verworfen wurde. Die Richter konnten keine Rechtsfehler des Urteils zu seinem Nachteil entdecken.
Das Landgericht hatte zuvor festgestellt, dass sich der Mann im Zeitraum von 1999 bis 2020 an vier Jungen im Alter von sieben bis 13 Jahren in Berlin vergangen hatte. Dabei sei es auch zu Anal- und Oralverkehr gekommen.
Bei einem der Jungen habe der Verurteilte dessen Behinderung bewusst ausgenutzt, um seine Taten an ihm zu begehen.
Das Gericht hat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Zudem muss der Verurteilte alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen, die dem Geschädigten durch den sexuellen Missbrauch entstehen.
Titelfoto: Uli Deck/dpa