Renitenter Radler (48) legt sich mit Polizei an, dann wird es brenzlig

Berlin - Macho-Gehabe im Straßenverkehr gibt es offenbar nicht nur bei SUV-Fahrern: In Berlin-Friedrichshain war ein Radler am Mittwoch derart auf Krawall gebürstet, dass er zwei Polizisten verletzte. Fast wäre die Situation sogar noch weiter eskaliert.

In Berlin-Friedrichshain hat sich ein Radfahrer hartnäckig den Anordnungen der Polizei widersetzt. (Symbolbild)
In Berlin-Friedrichshain hat sich ein Radfahrer hartnäckig den Anordnungen der Polizei widersetzt. (Symbolbild)  © Ole Spata/dpa

Eigentlich fing alles ganz harmlos an: Bei einer Verkehrskontrolle fiel der Polizei gegen 13.30 Uhr der 48-jährige Radfahrer auf, weil er an der Kreuzung Rigaer Straße/Proskauer Straße schnurstracks über eine rote Ampel fuhr.

Einer der Beamten forderte den Verkehrssünder daraufhin mit einer Anhaltekelle und lauter Ansprache auf, stehen zu bleiben. Das sah der 48-Jährige offenbar nicht ein und wechselte auf die Gegenfahrbahn, um seinen Weg fortzusetzen.

Der Polizist stellte sich erneut in den Weg und wiederholte die Aufforderung - vergebens. Daraufhin hielt der Beamte den renitenten Radler gemeinsam mit einem Kollegen am Arm fest, bis dieser anhielt und zum Stehen kam.

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Doch der Radfahrer hatte noch mehr Manöver in petto und ließ sich laut Polizei auf die linke Seite fallen, wobei der die Polizisten mit zu Boden riss.

Diese verletzten sich am Knie, der 48-Jährige erlitt bei dem Sturz Verletzungen an Hand, Knie und Rumpf. Eine Versorgung durch Rettungskräfte lehnten beide Parteien später ab.

Mehrere Personen solidarisierten sich mit Radfahrer gegen Polizei

Während der weiteren Bearbeitung des Falls vor Ort wurde es für die Polizei dann noch einmal brenzlig. Denn inzwischen hatten sich bis zu zwanzig weitere Personen zusammengefunden und mit dem Krawall-Radler solidarisiert. Am Ende griff die Gruppe jedoch nicht in die Maßnahmen ein.

Nach der Feststellung seiner Identität durfte der 48-Jährige seinen Weg fortsetzen.

Der Mann muss sich jetzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie wegen des Rotlichtverstoßes verantworten.

Titelfoto: Ole Spata/dpa

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