Hausmeister attackiert: Arafat Abou-Chaker zu Geldstrafe verurteilt

Berlin – Clanchef Arafat Abou-Chaker (44) soll in einem Geschäftshaus einen Hausmeister attackiert haben – weil der nicht gegrüßt habe. Im ersten Prozess gab es eine Bewährungsstrafe. Nun urteilte ein Berufungsgericht.

Arafat Abou-Chaker (44, r) ist zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Arafat Abou-Chaker (44, r) ist zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Arafat Abou-Chaker, ein Chef eines bekannten arabischstämmigen Berliner Clans ist in einem zweiten Prozess um eine Auseinandersetzung mit einem Hausmeister zu einer Geldstrafe von 14.850 Euro verurteilt worden.

Der 44-Jährige habe sich der Körperverletzung und Bedrohung schuldig gemacht, begründete das Landgericht am Freitag in dem Berufungsverfahren.

Er habe sich "sehr aggressiv verhalten" und den Hausmeister im März 2018 in einem Geschäftshaus in Berlin geschlagen, ihm zwei Finger in die Augen gedrückt und ihm einen Kopfstoß versetzt. Gegen den Clanchef ergingen 90 Tagessätze zu je 165 Euro.

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Der Clanchef mit deutscher Staatsangehörigkeit und frühere Geschäftspartner des Rappers Bushido (41) war im Januar 2019 unmittelbar nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils überraschend im Gerichtssaal verhaftet worden. Hintergrund waren Angaben zufolge mutmaßliche Taten in Verbindung mit dem Rapper.

Es gehe unter anderem um den Vorwurf der versuchten Anstiftung zur Entführung von Familienmitgliedern Bushidos. Zur Ausführung sei es nicht gekommen. Nach rund zwei Wochen kam der 44-Jährige damals wieder frei. Ein Ermittlungsrichter hatte den Haftbefehl wegen fehlender Gründe aufgehoben.

Berufung gegen Ersturteil eingelegt

Mit der Entscheidung zur Auseinandersetzung mit dem Hausmeister änderte das Landgericht das Urteil der ersten Instanz im Strafausspruch. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte im Januar 2019 zehn Monate Haft auf Bewährung verhängt. Dagegen hatte der Clanchef Berufung eingelegt. Im jetzigen Verfahren hatten seine Verteidiger auf eine Verwarnung plädiert. Es sei bei dem Vorfall zu wechselseitigem Fehlverhalten gekommen, erklärten sie. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 24.750 Euro (150 Tagessätze zu je 165 Euro). Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Der Clanchef, der nach eigenen Angaben sein Einkommen derzeit aus Verpachtung und Vermietung erzielt, hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Der 50-jährige Hausmeister hatte erklärt, der Angeklagte habe ihn zunächst im Foyer angesprochen und gefragt, warum ihn niemand grüße. Sie hätten sich dann in eine im Haus ansässige Physiopraxis begeben. "Da ist es eskaliert." Er habe Hämatome, schmerzende Augen und eine blutende Nase erlitten.

Weitere Gerichtsverfahren stehen bevor

Der Grund der Auseinandersetzung sei aus Sicht des Gerichts im Dunkeln geblieben, sagte der Richter. Zugunsten des Angeklagten sei unter anderem berücksichtigt worden, dass er nicht vorbestraft ist. Zudem sei es nicht zu erheblichen Verletzungen gekommen. Auch hätten sich die beiden Männer nach dem Vorfall die Hand gegeben.

Die Gerichtsverfahren sind damit aber nicht zu Ende. Inzwischen wurde nach Justizangaben Anklage gegen den Clanchef und weitere Verwandte des 44-Jährigen wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten erhoben. Der Prozessbeginn sei nach derzeitigen Planungen für den 17. August vorgesehen.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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