Berlin - Berlin hat nach monatelangen Diskussionen die erforderliche Verordnung für die Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Cannabiskonsum beschlossen.
Das teilte die Staatssekretärin aus der Gesundheitsverwaltung Ellen Haußdörfer (44, SPD) im Anschluss an die Senatssitzung mit. Danach ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales dafür zuständig, Cannabis-Anbauvereinigungen die nötige Erlaubnis zu erteilen.
Die Anbauvereinigungen dürfen das gemeinschaftlich angebaute Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder weitergeben.
Laut der Verordnung darf eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen und jeweils nur in einer Vereinigung Mitglied sein dürfen.
Außerdem darf es berlinweit maximal eine Anbauvereinigung auf 6000 Einwohner geben. Das Bundesgesetz gilt bereits seit Anfang April.
Kritiker haben dem Senat immer wieder vorgeworfen, sich mit der Umsetzungsverordnung zu lange Zeit gelassen zu haben.
Außerdem hat der Senat einen umfangreichen Bußgeldkatalog beschlossen, der zum 1. November in Kraft treten soll. Die Verordnung ist gültig, sobald sie im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde.