BVG greifen durch: Wer die Tür aufhält, muss blechen
Berlin - Damit bei den BVG (Berliner Verkehrsbetrieben) alles rundläuft, haben Fahrgäste ab dem 1. Mai neue Regeln zu befolgen, ansonsten drohen Strafen.

Rund drei Millionen Menschen nutzen täglich die BVG. Um sicher ans Ziel zu gelangen, ist gegenseitige Rücksichtnahme unabdingbar. Doch das Aufhalten von Türen gehört nicht dazu.
"Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro", lautet eine der neuen Vorschriften, wie die BVG am Freitag mitteilten.
Grund dafür sei, dass jedes Blockieren der Türen unmittelbare Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb habe. Pro Monat zählen die BVG circa 200 Türstörungen, wovon viele durch mutwilliges Offenhalten entstanden seien.
Die defekten Türen müssen dann gesperrt werden, was das Ein- und Aussteigen insgesamt verlangsamt.
BVG führt neben Türaufhalt-Verbot auch Messerverbot ein

Bei Störungen in älteren U-Bahn-Zügen kann es vorkommen, dass sogar ganze Wagen betroffen sind, weil die Türen nicht einzeln gesteuert werden können. Diese Züge fehlen dann im Liniennetz, weil sie häufig nur in der Werkstatt repariert werden können.
Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Person, die nach dem Ertönen des Türsignals noch im Türbereich steht, eingeklemmt und verletzt wird. Für die Umsetzung der neuen Regelung in U-Bahn, Tram und Bus ist das Betriebs- und Sicherheitspersonal der BVG verantwortlich.
Des Weiteren ist es ab dem 1. Mai verboten, mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, alle öffentlich zugänglichen Grundstücke und Anlagen der BVG zu betreten und die Verkehrsmittel zu nutzen.
Laut den BVG werde es im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs künftig weitere Anpassungen geben.
Titelfoto: Jens Kalaene/dpa