Wieder Ärger beim RBB! Nächster Rücktritt erschüttert Sender
Berlin - Hinter den Kulissen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) brodelt es weiterhin. Nun soll der Chef des Verwaltungsrates, Benjamin Ehlers, zurückgetreten sein.
Das berichtete die "Bild" unter Berufung auf ein Schreiben von Ehlers an das Kontrollgremium des ARD-Senders.
Hintergrund ist demnach ein Zerwürfnis mit Ehlers Stellvertreterin Dagmar Tille. Der Verwaltungsratschef soll von einem "eklatanten Vertrauensbruch" gesprochen haben.
Was war passiert? Streitpunkt ist dem Bericht zufolge eine Personalie innerhalb des Verwaltungsrats: Im April 2023 war Juliane Schütt in das Gremium gewählt worden - doch auch der Ehemann der Juristin soll seit vielen Jahren als freier Mitarbeiter beim heutigen Radio3 des RBB beschäftigt sein.
Als Verwaltungsrätin entscheide Schütt laut "Bild" auch über Fragen, die die Interessen von freien Mitarbeitern des Senders betreffen, unter anderem Beförderungen und Vertragsverlängerungen.
In der Begründung seines Rücktritts erklärte Benjamin Ehlers, er hätte es "für klug erachtet, wenn Juliane Schütt von ihrem Amt als Verwaltungsrat-Mitglied zurücktreten würde. Damit könne sie Schaden vom RBB abwenden."
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb): Keine Ruhe nach Schlesinger-Skandal
Über eine Sondersitzung zu dem Fall sei er nicht informiert worden, klagte der Chefkontrolleur weiter. Ehlers warf seiner Stellvertreterin Dagmar Tille vor, sie habe damit verhindern wollen, "dass meine Meinung zu einem freiwilligen Rückzug von Frau Schütt Auswirkungen auf die Meinungsbildung im Verwaltungsrat haben könne".
Im Sommer 2022 war der RBB durch den Skandal um die inzwischen gefeuerte Intendantin Patricia Schlesinger in eine tiefe Krise gestürzt worden. Damals war von Vetternwirtschaft und Verschwendung von Geldern die Rede. Schlesinger wies die Vorwürfe zurück, wurde dennoch fristlos entlassen.
Der Prozess zwischen dem ARD-Sender und der Ex-Chefin soll am 15. Januar 2025 beginnen. Dabei fordert Schlesinger sogenanntes "Ruhegeld", das nach Ende einer Amtszeit weiter ausgezahlt wird, während der RBB die Rückzahlung variabler Vergütungen aus den vergangenen Jahren verlangt.
Titelfoto: Jens Kalaene/dpa