Wer wird von diesen Beamten gesucht?

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Dresden – Lust auf einen verantwortungsvollen Job, der gut entlohnt und wichtig für die Gesellschaft ist? Dann haben wir etwas für Euch!

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sucht Auszubildende als Justizvollzugsbeamte (m/w/d) ab Januar 2024.

Wir haben alle Infos zur Stelle.

Sächsisches Staatsministerium der Justiz sucht Auszubildende als Justizvollzugsbeamte

Werdet in nur zwei Jahren zum Justizvollzugsbeamten und sichert Euch eine Verbeamtung auf Lebenszeit.
Werdet in nur zwei Jahren zum Justizvollzugsbeamten und sichert Euch eine Verbeamtung auf Lebenszeit.  © Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Wer sich bewirbt, hat die Chance auf einen zweijährigen Ausbildungsplatz zum Justizvollzugsbeamten (m/w/d) mit Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz als Beamter (m/w/d) auf Lebenszeit.

Ausbildungsbeginn ist der 1. September 2024.

Die Einsatzgebiete als Justizvollzugsbeamter (m/w/d) sind so vielfältig wie die Tätigkeitsbereiche.

Sicherheitsaufgaben:

  • Kontrollen der Hafträume
  • Überwachung von Besuchen in den Anstalten
  • Kontrolle der Post der Gefangenen
  • Begleitung der Gefangenen zu Aus- und Vorführungen

Betreuungs- und Behandlungsaufgaben:

  • Durchführung von Freizeitmaßnahmen
  • Mitwirkung in Gesprächs- und Therapiegruppen
  • Besucherempfang
  • Essensausgabe
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung und Ausgestaltung der Kontakte der Gefangenen zu ihren Familien und Freunden
  • Mitwirkung bei der Planung des Vollzugs
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung der Entlassung

Das sind die möglichen Einsatzorte:

  • Bautzen
  • Chemnitz
  • Dresden
  • Görlitz
  • Leipzig
  • Regis-Breitingen
  • Torgau
  • Waldheim
  • Zeithain
  • Zwickau

Das erwartet Euch in der Ausbildung

In der Ausbildung werdet Ihr bestens auf Eure zukünftigen Aufgaben vorbereitet.
In der Ausbildung werdet Ihr bestens auf Eure zukünftigen Aufgaben vorbereitet.  © Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

In der Ausbildung wechseln sich theoretische Abschnitte am Ausbildungszentrum Bobritzsch (etwa 35 Kilometer von Dresden entfernt) und praktische Abschnitte in den Justizvollzugsanstalten ab.

Im Fokus der Ausbildung steht der Umgang mit Gefangenen.

Unter anderem lernt Ihr während der Ausbildung:

  • Vollzugsrecht, insbesondere Strafvollzug und Untersuchungshaftvollzug
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Verwaltungskunde
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen
  • Deeskalations- und Sicherungstechniken

Das solltet Ihr mitbringen

© Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
  • am Einstellungstag mindestens 18 Jahre alt sein
  • am Einstellungstag noch keine 40* Jahre alt sein
  • einen anerkannten Realschulabschluss oder einen anerkannten Hauptschulabschluss samt Berufsabschlusszeugnis oder einen gleich- bzw. höherwertigen anerkannten Schulabschluss vorweisen können
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (§4 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen) erfüllen
  • erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben
  • möglichst den Führerschein Klasse B besitzen

Darauf könnt Ihr Euch freuen:

  • Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • attraktive Vergütung bereits während der Ausbildung einschließlich eines Anwärterzuschlages
  • hervorragende Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Wohnheimplatz während der theoretischen Ausbildung in Bobritzsch
  • interessante Einsatzmöglichkeiten in der sächsischen Justiz

Nach der Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten (m/w/d) besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum Obersekretär (m/w/d) im Justizvollzugsdienst.

So kannst Du Dich bewerben:

© Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Lust auf diese Herausforderung? Dann bewirb Dich jetzt (Ausbildungsstart September 2024) unter www.justiz.sachsen.de/abzb/bewerberportal-justizvollzug

Fragen zum Job oder zum Bewerbungsprozess?

Antworten gibt’s unter www.job-mit-j.de/justizvollzugsbeamte.

*Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn Du Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins gemäß §9 des Soldatenversorgungsgesetzes und in den Fällen des §7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes bist.

Titelfoto: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung