Interessante Details zur GlücksSpirale Sonderauslosung bei Sachsenlotto

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Sachsen – Besonders gute Chancen gibt es bei Sachsenlotto am Wochenende. Die GlücksSpirale bietet am Samstag (2.3.) die Chance auf 200 x 5.000 Euro extra.

Denn zur nächsten Ziehung steht bei der Lotterie eine bundesweite Sonderauslosung mit zusätzlichen Gewinnchancen an.

Wir haben alle wichtigen Details.

GlücksSpirale am Samstag (2.3.): Sonderauslosung mit 5.000 Euro extra

Wer bei der GlücksSpirale am Samstag (2.3.) teilnimmt, hat die Chance auf 5.000 Euro extra – ohne Mehrkosten.
Wer bei der GlücksSpirale am Samstag (2.3.) teilnimmt, hat die Chance auf 5.000 Euro extra – ohne Mehrkosten.  © Sachsenlotto

Dem trüben Grau entfliehen bei einer sonnigen Auszeit?

Die Soziallotterie GlücksSpirale bietet Euch jeden Samstag die Chance auf bis zu 10.000 Euro monatlich für 20 Jahre lang.

Bei der nächsten Ziehung könnt Ihr Euch dabei Extra-Chancen sichern.

Zum Start in den Frühlingsmonat März erwartet zur bundesweiten Sonderauslosung am 2. März 2024 alle Mitspieler die Chance auf 5.000 Euro zusätzlich.

Bereits ab einem Einsatz von 1,50 Euro seid Ihr dabei – automatisch und ohne Mehrkosten.

Wusstet Ihr: Mit jedem Spielauftrag unterstützt Ihr gemeinnützige Projekte in Sachsen. Zum Beispiel die Bergwacht in Oberwiesenthal, Olympiasportler, wie Eric Frenzel oder Björn Kircheisen und den Denkmalschutz, damit Schlösser und Burgen in Sachsen noch lange erhalten bleiben.

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So funktioniert die GlücksSpirale

Wenn Ihr die GlücksSpirale online spielen möchtet, habt Ihr zwei Möglichkeiten:

Mit einem der beiden GlücksSpirale-Spielscheine oder mit einem Haken auf Eurem LOTTO-Schein.

Wichtig ist die 7-stellige Losnummer, die Ihr entweder selbst festlegt oder den Zufall entscheiden lassen könnt.

Mitspielen könnt Ihr auf sachsenlotto.de, Sachsenlotto-App sowie in allen Annahmestellen vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.

*Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Spielauftrag beträgt bundesweit für den Geldgewinn von 5.000,00 € gerundet 1 : 5 627.

Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes.

Spielteilnahme gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt! Glücksspiel kann süchtig machen. Infos unter Beratungstelefon BZgA: 0800 1372700 und unter www.bzga.de und www.check-dein-spiel.de.

Titelfoto: TAG24