So wirkt sich ein BGH-Urteil auf Sparkassen-Kunden aus
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Dresden – Wer sein Konto bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden weiter wie bisher nutzen möchte, sollte bis 15. März seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklären.
Zwar hat sich an den AGB der Sparkasse nichts geändert und auch die Preise sind seit langer Zeit stabil, doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Kunden dem Vertragswerk aktiv zustimmen, um wie gewohnt auf das Konto zugreifen zu können.
Wie das geht, lest ihr hier:
Ostsächsische Sparkasse Dresden braucht Eure Zustimmung

Eröffnen wir ein Konto, nutzen wir es oft Jahrzehnte. Klar, dass sich in den Jahren Bedingungen ändern: Leistungen kommen dazu, manches fällt weg, Preise ändern sich.
Kam es zu Veränderungen, wurde per Brief informiert. Stillschweigen galt als Zustimmung, Widerspruch war möglich. So weit, so einfach.
In einem BGH-Urteil gegen die Postbank heißt es nun, stillschweigende Akzeptanz reicht nicht, Kunden müssen den AGB aktiv zustimmen. Die Ostsächsische Sparkasse Dresden macht es Euch dabei einfach, die Zustimmung zu erklären und damit wieder Rechtssicherheit für Euer Konto zu schaffen.
Zustimmung online oder offline

Das ausführliche Vertragswerk findet ihr entweder in Eurem elektronischen Postfach oder es wird Euch während der Zustimmung vorgelegt.
Online geht's am schnellsten, aktiv zuzustimmen. Dazu einfach im Online-Banking oder in der App anmelden und mit wenigen Klicks Euer Einverständnis erklären. Alternativ könnt Ihr direkt über diesen Link auf der Homepage oder über die Hotline der Direktfiliale 0351/45 54 55 66 Eurem bekannten Vertragsbedingungen zustimmen.
Seid Ihr ohnehin gerade in der Nähe einer Filiale, dann ist es auch innerhalb weniger Minuten vor Ort erledigt.
Vorsicht bei Phishing-Mails!
Dass Banken und Sparkassen auf Kunden zugehen, nutzen Kriminelle für ihre Machenschaften. Egal, ob am Telefon oder persönlich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse werden Euch nie nach persönlichen Daten wie Online-Banking-Login, Passwörtern und TANs fragen.
Auch in E-Mails der Sparkasse werden keine Links zur Zustimmung verschickt. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt seine Zustimmung über die Homepage der Ostsächsischen Sparkasse Dresden oder direkt in der Filiale.
Noch offene Fragen?
Solltet Ihr noch Fragen haben, warum alle Banken und Sparkassen nach dem BGH-Urteil die aktive Zustimmung ihrer Kunden brauchen, wendet Euch gern an die Direktfiliale oder Eure Beraterin.
Ohne Eure Erklärung hat die Sparkasse keine Rechtsgrundlage mehr, Eure Überweisungen oder Abhebungen zu autorisieren.
Damit es nicht dazu kommt oder Ihr die Frist bis zum 15. März 2022 nicht verpasst, stimmt schnell und einfach zu und nutzt Euer Konto weiter wie gewohnt.
Titelfoto: Sparkasse