Das müssen Azubis und Studenten zur Krankenversicherung wissen
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AOK PLUS – Schule fertig, und jetzt? Egal, ob Ausbildung, Studium oder Reisezeit: Ohne Krankenversicherung geht es nicht!
Tausende Jugendliche haben gerade wieder die Schule abgeschlossen und freuen sich auf einen neuen Lebensabschnitt. Doch aufgepasst: In puncto Krankenversicherung sind ein paar Formalitäten zu erledigen.
Die AOK PLUS weiß, worauf es ankommt.
Das müssen Auszubildende wissen

Wer eine Ausbildung beginnt und somit eigenes Geld verdient, ist nicht länger über die Eltern versichert. Das bedeutet, Ihr müsst Euch selbst um Eure Krankenversicherung kümmern.
Beträgt Euer Monatsverdienst nicht mehr als 325 Euro, übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett. Andernfalls teilt Ihr Euch die Zahlung.
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Einkommens und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen.
Hinzu kommen individuelle Zusatzbeiträge, die Krankenkassen selbst festlegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt aktuell 1,3 %. Bei der AOK PLUS sind es günstige 1,2 %.
Tipp: Am besten schließen Ihr Eure Krankenversicherung bereits vor dem ersten Ausbildungstag ab, spätestens aber bis zu 14 Tage danach. Auf der Website der AOK PLUS könnt Ihr schnell und einfach Mitglied werden.
Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt besteht die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über Eure Eltern familienversichert zu bleiben. Dafür darf Euer monatliches Einkommen – etwa aus einem Minijob – nicht höher als 470 Euro sein.
Das müssen Studierende wissen

Bis zum 25. Geburtstag könnt Ihr als Studierende kostenfrei über ein Elternteil mitversichert werden. In dem Fall habt Ihr also noch etwas Aufschub beim Thema Krankenversicherung.
Danach könnt Ihr Euch kostengünstig selbst als Studierende bei der Gesundheitskasse versichern. Dafür benötigt Ihr nur eine aktuelle Studienbescheinigung Euer Hochschule.
Wer nebenbei arbeitet, sollte darauf achten, dass das monatliche Gesamteinkommen nicht über 470 Euro liegen darf. BAföG-Einnahmen u. ä. werden dabei nicht mitgerechnet.
Arbeitet Ihr nicht länger als drei Monate (70 Arbeitstage) am Stück, dürft Ihr auch mehr als 470 Euro verdienen. Alle darüber hinaus gehenden Beschäftigungen haben zur Folge, dass Ihr als Arbeitnehmer geltet und einen höheren Beitragssatz zahlt.
Tipp: Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation immer einen Krankenversicherungsnachweis. Der wird praktischerweise seit 2022 maschinell übermittelt! Teilt dafür einfach Eurer Krankenkasse den Namen der Hochschule mit, an der Ihr studieren wollt.
Das müssen Weltenbummler wissen

Die AOK PLUS ist auch dann noch Eure Gesundheitskasse, wenn es Euch nach dem Schulabschluss erst einmal aus Sachsen und Thüringen hinaus ins Ausland zieht!
Tipp: Setzt Euch auf jeden Fall mit den ausgezeichneten Kundenberatern in Verbindung, um gemeinsam Euren optimalen Versicherungsschutz für Eure Reisezeit zu organisieren. Alle Filialen in Eurer Nähe sowie weitere Kontaktmöglichkeiten findet Ihr auf der Website der AOK PLUS.
Titelfoto: Unsplash