Mein Kind ist krank! So unterstützt die AOK PLUS die Eltern

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Sachsen/Thüringen – In der nasskalten Jahreszeit geht's meist schnell: Das Kind, das eben noch munter gespielt hat, wird krank, fühlt sich schlapp und zeigt die ersten Anzeichen einer Erkältung.

Wer sich für die Pflege und Betreuung zu Hause von der Arbeit freistellen lässt, hat meist Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Alles Wissenswerte erfährst Du bei der AOK PLUS.

Anträge auf Kinderkrankengeld rückläufig

Die Zahl der Anträge auf Kinderkrankengeld bei der AOK PLUS ist zurückgegangen.  © 123RF, halfpoint

Im Jahr 2022 sind bei der AOK PLUS 580.000 Anträge auf Kinderkrankengeld eingegangen. Das war ein Rekord. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Anträge wieder auf 546.000.

Über 86,7 Mio. Euro wurde an die bei der AOK PLUS-versicherten Eltern in Sachsen und Thüringen ausgezahlt. In der ersten Jahreshälfte 2014 sind bisher 318.000 Anträge eingegangen, ein plus von 4.000 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Bin ich anspruchsberechtigt?

Kinderkrankengeld lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Das sind u. a.:

  • Du bist berufstätig und hast selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Dein Kind ist gesetzlich versichert und nicht älter als elf Jahre.
  • Es gibt im Haushalt keine andere Person, die das Kind pflegen kann.
  • Es liegt eine ärztliche Bescheinigung der Erkrankung vor.

So viele Kinderkrankentage stehen Eltern zu

Der gesetzliche Anspruch beträgt 15 Kinderkrankentage pro Jahr.  © 123RF, milkos

Seit 1. Januar 2024 gibt’s mehr bezahlte Kinderkrankentage. Der gesetzliche Anspruch liegt seitdem bei 15 Tagen pro Kind und Elternteil.

Maximal können bei mehreren Kindern 35 Tage im Jahr genommen werden.

Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage pro Kind, maximal 70 Tage pro Jahr.

Attest ohne Arztbesuch

Nicht immer musst Du für ein Attest mit Deinem Kind zum Kinderarzt gehen. Seit 1. Juli 2024 ist die telefonische Krankschreibung für Kinder dauerhaft möglich.

Für bis zu fünf Tage kann der Arzt die Krankschreibung telefonisch ausstellen, das Attest kommt dann per Post. Voraussetzung ist, dass Dein Kind in der Praxis bekannt und die Krankschreibung per Telefon medizinisch vertretbar ist.

Antrag ganz einfach per App

Die Beantragung des Kinderkrankengeldes ist ganz einfach per App möglich.  © 123rf, jjdigital

Um es den Eltern so einfach wie möglich zu machen, lässt sich bei der AOK PLUS das Kinderkrankengeld ganz bequem und jederzeit per Smartphone beantragen.

Dafür in der "Meine AOK"-App die entsprechende Funktion auswählen, die ärztliche Bescheinigung abfotografieren und hochladen. Der Antrag wird dann von der Gesundheitskasse bearbeitet.

Wie viele Kinderkrankentage im laufenden Kalenderjahr schon genommen wurden, sieht man ebenfalls in der App.

Hier gibt's weitere Infos rund ums Kinderkrankengeld.