Kita oder Schule geschlossen? So bekommt Ihr dieses Jahr mehr Kind-krank-Tage
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Sachsen/Thüringen – Arbeit, Kinderbetreuung, Haushalt, und das alles gleichzeitig. Die Corona-Pandemie trifft Eltern gerade auf vielen Ebenen.
Zu Eurer Entlastung wurde die Zahl der Kind-krank-Tage, die Ihr dieses Jahr nehmen könnt, von der Bundesregierung noch einmal erweitert.
Die AOK PLUS erklärt, wie das geht.
Mehr Kind-krank-Tage in 2021

Diese Tage gibt's nicht nur, wenn Kinder erkrankt sind. Denn die Politik will, dass Ihr die Kind-krank-Tage auch dann nehmen könnt, wenn Ihr Euer Kind wegen der pandemiebedingten Schließung von Kita oder Schule zu Hause betreuen müsst.
Einziges Kriterium: Das Kind darf nicht älter als 12 Jahre sein.
Pro Elternteil können in diesem Jahr 30 Tage für die Betreuung des Kindes genutzt werden, bei Alleinerziehenden sind es 60 Tage.
Der maximale Anspruch bei mehreren Kindern liegt bei 65 Tagen pro Elternteil bzw. 130 Tagen für Alleinerziehende.
Mehr Infos findet Ihr hier!
Euer Kind ist krank?

Vom Kinderarzt bekommt Ihr eine Krankschreibung. Ergänzt Eure persönlichen Daten auf der Bescheinigung. Tipp: Über die Meine AOK-App könnt Ihr die Bescheinigung dann einfach digital an die AOK PLUS senden.
Antrag wegen Kita- oder Schulschließung
Die AOK PLUS kommt Euch in dieser herausfordernden Zeit unkompliziert entgegen: Euren Antrag könnt Ihr formlos entweder per Post oder direkt in der Online-Filiale stellen. Eine Bescheinigung der Kita oder Schule ist nicht nötig.
Der Antrag muss nur folgende Informationen beinhalten:
- Eine kurze Begründung Eures Antrages.
- Name Eures Kindes und Zeitraum der Betreuung.
- Ob Ihr von Eurem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung erhaltet, solange Ihr Euer Kind selbst betreut .
- Ob Ihr alleinerziehend seid oder nicht.
- Ob eine in Eurem Haushalt lebende Person die Betreuung Eures Kindes hätte übernehmen können.
- Eure Bankverbindung.
Anschließend wird Euer Antrag wie ein normaler Antrag auf Kinderkrankengeld bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert dabei und hängt auch davon ab, wie schnell Euer Arbeitgeber den Nachweis über das ausgefallene Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Kinderbetreuung übersendet. Erst damit kann das Kinderkrankengeld berechnet werden.
Weitere Infos zur neuen Regelung sowie ein Musterformular zur Beantragung stellt Euch die AOK PLUS hier bereit.
Titelfoto: Unsplash/Alexander Dummer