Das ändert sich 2023 bei der Krankschreibung

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AOK PLUS – Welcher Zettel muss jetzt nochmal wohin? Diese Frage habt Ihr Euch in der Vergangenheit bestimmt oft gestellt, wenn Ihr krankgeschrieben wurdet.

Bisher gab es drei Bescheinigungen für Arbeitgeber, Krankenkasse und für die eigenen Unterlagen, die Ihr selbstständig weiterleiten musstet.

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) gehören diese Papierbelege der Vergangenheit an.

Wie die eAU funktioniert und was es zu beachten gilt, erklärt die AOK PLUS.

Neu: Elektronischer Krankenschein für den Arbeitgeber

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Seit dem 1. Januar 2023 müsst Ihr im Krankheitsfall Eurem Arbeitgeber keinen Krankenschein mehr vorlegen.

Arbeitgeber müssen stattdessen den Nachweis der Krankschreibung von sich aus elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse individuell abfragen.

In Sachsen und Thüringen betrifft dies mehr als 133.000 Arbeitgeber mit AOK PLUS-versicherten Arbeitnehmern, die nun aktiv die AU-Daten bei der Gesundheitskasse anfordern müssen.

Krankmeldung bleibt Pflicht

Wichtig ist, dass Ihr Euch trotz des geänderten Meldewegs telefonisch oder per Mail bei Eurem Arbeitgeber krankmeldet und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lasst, denn: Die Abfrage bei der zuständigen Krankenkasse durch den Arbeitgeber erfolgt nur, wenn er von der Krankmeldung weiß.

Die eAU-Daten werden dann auf Anfrage von der Krankenkasse bereitgestellt, natürlich ohne medizinische Inhalte wie Diagnosen und Befunde.

Auch bei geringfügig Beschäftigten ist dies möglich, sofern der Arbeitgeber weiß, bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist.

Solltet Ihr trotzdem noch eine Papierbescheinigung benötigen, könnt Ihr Euch diese vom behandelnden Arzt einfach ausdrucken lassen.

Krankmeldung vom Arzt direkt an die Krankenkasse

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Da die Umstellung schon seit Oktober 2021 läuft, habt Ihr möglicherweise schon erlebt, dass Euer Arzt eine Krankschreibung in elektronischer Form direkt an die Krankenkasse gesendet hat.

Bis Dezember 2022 sind bereits an die 2,3 Millionen eAUs bei der AOK PLUS eingegangen. Derzeit liegt der Anteil bei 85 Prozent aller ausgestellten Bescheinigungen.

Der Vorteil: Volle Konzentration aufs Gesundwerden

Mit dem digitalen Verfahren werden AU-Nachweise sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt und gehen nicht auf postalischem Weg verloren. Ausfallzeiten sind so außerdem lückenlos dokumentiert, wodurch der korrekte Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld gesichert ist.

Wenn Ihr krank seid, könnt Ihr Euch nach dem Arztbesuch also vollständig aufs Gesundwerden konzentrieren!

Ein paar Ausnahmen: Erkrankungen im Ausland oder Arbeitsunfähigkeiten von Privatärzten können nicht über das eAU-Verfahren gemeldet werden. Auch bei Minijobs in Privathaushalten, privat krankenversicherten Arbeitnehmern oder in Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen funktioniert das Verfahren nicht.

Auf der AOK PLUS-Website gibt's weitere Infos zur eAU.

Titelfoto: 123rf/eggeeggjiew