Er tötete seinen besten Freund mit einem Steakmesser: Urteil gefallen!

Zwickau - Das Landgericht Zwickau hat einen jungen Mann des Totschlags schuldig gesprochen und eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.

Hamsa A. wurde zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Hamsa A. wurde zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.  © Maik Börner

Die Jugendkammer sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Somali Hamsa A. (20)  am 18. Oktober vorigen Jahres in Plauen einen Landsmann auf offener Straße mit einem Steakmesser niedergestochen und getötet hat.

Der Verurteilte hatte seinem damals besten Freund (19) siebenmal in den Rücken und einmal in den Kopf gestochen. Der Mann war an den Folgen gestorben.

Das Gericht ging dennoch von einem minderschweren Fall aus, weil das Opfer den Täter provoziert hatte. Der Getötete hatte der Frau seines Freundes mehrmals sexuelle Angebote gemacht, die diese abgelehnt hatte. 

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Am Tattag war der Angeklagte in seiner Wohnung unfreiwillig Zeuge eines solchen Angebots geworden. Daraufhin war es zum Streit gekommen. Das spätere Opfer flüchtete aus der Wohnung, wurde vom bewaffneten Täter verfolgt und vor dem Haus niedergestochen.

Zum Prozessauftakt im April sagte Hamsa A. unter Tränen: "Ich sah das Messer mit Blut in meiner Hand." Die beiden Somalier lernten sich auf der Flucht nach Deutschland kennen. In der Siegener Straße in Plauen, dort wo sich die Tat ereignete, wohnten sie Tür an Tür.

Laut Gericht wurde Jugendstrafrecht angewandt, obwohl das genaue Alter des Angeklagten nicht bekannt ist, weil dieser keine Ausweispapiere hat. Der Mann wurde als Heranwachsender (bis 21 Jahre) behandelt.

Titelfoto: Maik Börner

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