59 Parteien dürfen Kandidaten zur Landtagswahl aufstellen - drei nicht

Kamenz - Insgesamt 59 Parteien dürfen zur Wahl des 8. Sächsischen Landtages Wahlvorschläge - Listen und Direktbewerber - einreichen. Das hat der Landeswahlausschuss gestern in seiner ersten öffentlichen Sitzung in Kamenz festgestellt. Drei Vereinigungen fanden dort als Partei keine Anerkennung.

Am 1. September 2024 wird darüber abgestimmt, wer dem 8. Sächsischen Landtag angehören soll.
Am 1. September 2024 wird darüber abgestimmt, wer dem 8. Sächsischen Landtag angehören soll.  © Imago

Alle Parteien, die im Bundestag und in Parlamenten vertreten sind, dürfen Wahlvorschläge einreichen - also CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, AfD und Freie Wähler.

Darüber hinaus besitzen jene 44 Parteien und politische Vereinigungen das Recht, die 2021 bei der letzten Bundestagswahl vom Bundeswahlausschuss zugelassen worden.

Im Fokus des Interesses der gut 20 Zuschauer standen gestern aber vor allem jene Gruppierungen, die neu auf die politische Bühne in Sachsen drängen.

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Von ihnen nahmen die erste Hürde auf dem Weg in den Landtag: das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die rechtsextremen Freien Sachsen, die Aktion Partei für Tierschutz, das Bündnis Deutschland, das Team Zastrow – Bündnis Sachsen 24 und die Werteunion.

Das Bündnis von Sahra Wagenknecht (BSW) darf seine Wahlvorschläge für die anstehende Landtagswahl einreichen.
Das Bündnis von Sahra Wagenknecht (BSW) darf seine Wahlvorschläge für die anstehende Landtagswahl einreichen.  © Kay Nietfeld/dpa
Auch die Partei der rechtsextremen Freien Sachsen will bei der kommenden Landtagswahl mitmischen.
Auch die Partei der rechtsextremen Freien Sachsen will bei der kommenden Landtagswahl mitmischen.  © Marko Förster

Landtagswahl in Sachsen: Diese Parteien dürfen nicht antreten

Martin Richter (51) ist Präsident des Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiter.
Martin Richter (51) ist Präsident des Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiter.  © Holm Helis

Keinen Erfolg hatten gestern die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozial Engagierte Kapitalisten (SEK) und die Christliche Europäische Union Volkspartei (CEUVP).

Die KPD fiel durch, weil sie ihre Vorstandswahlen nicht rechtskonform durchgeführt hatte. Der SEK-Antrag scheiterte wegen formalen Fehlern. Die CEUVP machte einen Rückzieher mit Verweis auf den Ukraine-Krieg und ihre Vorahnung, dass Deutschland am 1. September zur Landtagswahl schon Kriegspartei sei.

Die anerkannten Parteien müssen nun bis zum 27. Juni Listen und Wahlvorschläge einreichen. "Über deren Anerkennung wird am 5. Juli beraten werden", erklärte Thomas Wolf, der Büroleiter von Landeswahlleiter Martin Richter.

Titelfoto: Montage: imago, Kay Nietfeld/dpa

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