Fall Köthen: So starb Opfer Markus B. (22) wirklich
Magdeburg/Köthen - Auf einer Pressekonferenz äußerten sich nun Innenminister und Staatsanwaltschaft zu dem Fall Köthen. In der Stadt war es am Samstagabend zum Tod eines 22-Jährigen gekommen. Zwei Afghanen wurden von der Polizei festgenommen.
Das Opfer Markus B. (22) wurde in einer körperlichen Auseinandersetzung verletzt. Diese Verletzungen führten allerdings nicht zum Tod, wie der Innenminister nun bekannt gab.
Ein erster Obduktionsbericht liege vor, in dem von keinen Kopfverletzungen die Rede sei. Zeugenaussagen hatten anfangs berichtet, die zwei Täter hätten mehrfach auf den Kopf des Opfers eingetreten. "Tödliche Verletzungen durch Schläge oder Tritte konnten nicht festgestellt werden", sagte Sachsen-Anhalts Justizminsterin Anne-Marie Keding nun.
Verstorben soll Markus B. an akutem Herzversagen sein. Auch nach Rücksprache mit seinem Hausarzt wurde eine bestehende Herzerkrankung diagnostiziert, wegen der Markus B. bereits in Behandlung war.
Todesursache war also ein Herzinfarkt in Folge der körperlichen Auseinandersetzung mit den beiden Afghanen.
Im Internet und auf sozialen Netzwerken kursieren derzeit mehrere Spekulationen um den Tod von Markus B., darunter auch eine angebliche Sprachnachricht einer Augenzeugin. Darin wird unter anderem behauptet, dass weit mehr Personen an dem Vorfall beteiligt waren, als bisher bekannt. Darüber hinaus berichtet die mutmaßliche Augenzeugin von mehreren Tritten und Schlägen in den Bauch und gegen den Kopf des Opfers. Die Echtheit der Nachricht konnte bisher nicht bestätigt werden.
Die Behörden lieferten keine neuen Details zum Vorfall selbst. "Von den Geschehensabläufen können keine dementiert oder bestätigt werden", erklärte Innenministerin Keding lediglich. Oberstaatsanwalt Horst W. Nopens ergänzte: "Wir stehen mitten in den Ermittlungen und möchten uns nicht an den Spekulationen beteiligen. Wir können nicht sagen, was sich im Detail zugetragen hat."
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler kam es in der Nacht zu Sonntag an einem Spielplatz in Köthen zu einem Streit zwischen mindestens zwei afghanischen Staatsbürgern auf der einen und mindestens zwei deutschen Staatsbürgern auf der anderen Seite. Am Ende war der 22-Jährige tot.
Stahlknecht ging jedoch auf die beiden Verdächtigen ein. Einer der beiden habe eine Aufenthaltserlaubnis. Für den anderen habe die Staatsanwaltschaft am 6. September die Abschiebeerlaubnis gegeben.
Justizministerin Anne-Marie Keding: "Der eine Afghane hat einen Aufenthaltstitel, der andere hatte eine Duldung. Die Abschiebung war vorbereitet. Sie sind beide als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen, beide sind nun vVolljährig."
In Folge des Todesfalles kam es in Köthen zu Trauermärschen, auf denen auch Rechtsextreme skandierten. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hat nun darum gebeten, die Teilnehmer des in Köthen veranstalteten Trauermarschs nicht über einen Kamm zu scheren. Es seien auch Bürgerinnen und Bürger dabei gewesen, die einfach nur trauern wollten.
An dem Marsch nahmen laut Schätzung der Behörden etwa 2500 Personen teil.
"Das waren Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder der AfD und etwa 400 bis 500 Mitglieder der rechten Szene aus Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen", so Stahlknecht auf der Pressekonferenz zum Geschehen in Köthen.
Der Innenminister lobte die Bürgerinnen und Bürger für ihre Besonnenheit. "Einige haben den rechten Parolen auch widersprochen", sagte Stahlknecht.
Der Innenminister sowie Justizministerin Keding bestätigten, dass die Parolen derzeit vom Staatsschutz geprüft werden. "Die Polizei nimmt diese wahr, aber für uns gilt in diesem Moment, eine Gesamtlage zu beherrschen", erklärte Anne-Marie Keding. Gründe, die Versammlung aufzulösen, habe es nicht gegeben.
Für Montagabend, 19 Uhr, ist eine Kranzniederlegung in Köthen geplant. Innenminister Stahlknecht machte deutlich, dass die Polizei wieder in einem "hohen dreistelligen Bereich" vor Ort sein werde. "Wir stellen uns so auf, dass der Staat agieren kann", sagte der Innenminister.
13.00 Uhr: Bei dem sogenannten Trauermarsch nach der tödlichen Auseinandersetzung in Köthen in Sachsen-Anhalt hat die Polizei zunächst zehn Anzeigen aufgenommen.
Es werde wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Beleidigung, Verstößen gegen das Versammlungsrecht sowie einer Körperverletzung gegen Pressevertreter ermittelt, sagte Sachsen-Anhalts Landespolizeidirektorin Christiane Bergmann am Montag in Magdeburg.