Endlich Lockerungen in Dresden: Diese Corona-Regeln fallen ab Mittwoch weg

Dresden - Fünf Werktage lang lag der Inzidenzwert für Dresden unter der kritischen Marke von 100. Auf welche Lockerungen können sich die Dresdner damit nun freuen?

Stühle stehen und liegen auf dem Neumarkt vor der Frauenkirche nebeneinander. Ab Mittwoch darf der Betrieb hier wieder aufgenommen werden.
Stühle stehen und liegen auf dem Neumarkt vor der Frauenkirche nebeneinander. Ab Mittwoch darf der Betrieb hier wieder aufgenommen werden.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Eines vorweg: Nicht alle Corona-Regeln werden aufgehoben. Statt des Infektionsschutzgesetzes tritt nun lediglich wieder die sächsische Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Dennoch gibt es angesichts einiger Lockerungen Grund zur Freude. Wir haben die neuen Regeln in Dresden, die ab Mittwoch gelten, für Euch zusammengefasst:

Kontakte

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Bislang durften sich Mitglieder eines Haushaltes zusammen mit nur einer weiteren Person treffen.

Nun können in geschlossenen Räumen wieder bis zu fünf Menschen, die zu zwei Haushalten gehören, zusammen sein. Draußen sind bis zu zehn Personen erlaubt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr fällt weg.

Gaststätten

Gaststätten dürfen in ihren Außenbereichen wieder Besucher empfangen, dasselbe gilt für Biergärten. Zuvor müssen jedoch ein Termin gebucht und die Kontaktdaten erfasst werden.

Falls Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen müssen diese ein tagesaktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen können. Einem negativen Test gleichgestellt wird der Nachweis entweder zu Genesenen oder vollständig Geimpften zu gehören.

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, geänderte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Auch Biergärten dürfen wieder Gäste empfangen, allerdings nur nach Vorzeigen eines negativen Testergebnisses.
Auch Biergärten dürfen wieder Gäste empfangen, allerdings nur nach Vorzeigen eines negativen Testergebnisses.  © Angelika Warmuth/dpa

Geschäfte

In Läden, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, bleibt der Kundenverkehr weiterhin untersagt. Als Alternative bleibt nur Click & Meet - also das Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis. Nicht davon betroffen sind Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Baumärkte und Buchhändler.

Schulen und Kitas

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An den Dresdner Schulen und Kitas ändert sich vorerst kaum etwas. Die Testpflicht bleibt bestehen. Ausnahmen gibt es nur für vollständig geimpfte Lehrer.

Busse und Bahnen

Im ÖPNV werden wieder OP-Masken gestattet sein. FFP2-Masken sind nicht mehr erforderlich. Gewöhnliche Stoffmasken sind weiterhin tabu.

Fitnessstudios

Sportzentren dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Die Betreiber müssen den Besuchern allerdings ein kontaktloses Training ermöglichen. Außerdem ist bei jedem Besuch ein negatives Testergebnis vonnöten. Wer den Sport aus medizinischen Gründen braucht, benötigt keinen Test.

Lockerungen im Kultursektor, Tourismus in Dresden weiterhin problematisch

Trainingsgeräte stehen in einem leeren Sport-Center. Nach langem Warten dürfen die Fitnessstudios in Dresden endlich wieder öffnen.
Trainingsgeräte stehen in einem leeren Sport-Center. Nach langem Warten dürfen die Fitnessstudios in Dresden endlich wieder öffnen.  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Kultur

Größere Feste wie etwa die Bunte Republik Neustadt bleiben auch weiterhin verboten. Auch Diskotheken dürfen noch nicht öffnen.

Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Theater, Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Allerdings gilt auch hier die vorherige Vereinbarung eines Termins sowie die Vorlage eines negativen Testergebnisses.

Vollständig Geimpfte und kürzlich Genesene benötigen keinen Test. Autokinos dürfen ohne diese Bedingungen besucht werden.

Tourismus

Hotels und Pensionen unterliegen weiterhin dem Beherbergungsverbot. Sie dürfen erst bei einer Wocheninzidenz von unter 50 wieder öffnen. Auch Tagungen, Messen und Kongresse sind vorerst nicht möglich.

Hochzeiten

Höchstens 20 Personen dürfen an Hochzeiten teilnehmen. Bei mehr als zehn Personen ist ein negatives Testergebnis vonnöten. Auch ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter vorgeschrieben. Die gleichen Regeln gelten auch für Beerdigungen.

Zu leichtfertig sollte man die neuen Freiheiten indes nicht nehmen: Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100, müssen die Corona-Regeln erneut verschärft werden.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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